Zertifizierung

Dieses Verfahren ist als Präventionsmaßnahme nach § 20 Abs. 1 SGB V

anerkannt und darüber hinaus von der Zentrale Prüfstelle Prävention, beauftragt durch die Krankenkassen der Kooperationsgemeinschaft zur kassenartenübergreifenden Prüfung von Präventionskursen, zertifiziert

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